Wie jede andere Hunderasse, kann leider auch der Labrador erkranken. Es gibt eine ganze Reihe von Erkrankungen, die jede Rasse bekommen kann. Dazu möchte ich nur beispielhaft Wurmerkrankungen, Tollwut, Futterallergien und die vielfältigsten Bakterien-Infektionen nennen.
Über diese "allgemeinen" Krankheiten hinaus, kann jede Hunderasse auch unter den so genannten "rassespezifischen Erkrankungen" leiden. Dazu zählen beim Labrador vor allem Skelett- und Augenerkrankungen.
Je nach Art und Schweregrad, können beim Züchten Auflagen erteilt oder im extremsten Fall sogar die Zuchtzulassung verweigert werden.
Die beiden folgenden Skeletterkrankungen gelten zwar als erblich, können im Schweregrad jedoch wahrscheinlich durch eine entsprechende Haltung und/oder Fütterung beeinflusst werden. Oder anders herum gesagt, kann eine körperliche Überforderung im ersten Lebensjahr durch zu lange Spaziergänge, Treppen steigen, ins Auto springen und selbst zu wildes Toben mit anderen Hunden die Ausbildung beziehungsweise den Verlauf der Erkrankung maßgeblich verschlimmern.
Hüftgelenksdysplasie (HD):
HD ist eine Fehlentwicklung des Hüftgelenks. Hinweis auf eine mögliche HD ist ein instabiler Gang beziehungsweise fällt es dem Hund auf Grund von Schmerzen schwer zu laufen und er setzt sich deshalb häufig hin.
Da dies alles jedoch auch andere Ursachen haben kann, wird eine Röntgenuntersuchung durchgeführt. Die Hüftgelenksdysplasie ist nicht heilbar, jedoch können die Symptome und die Schmerzen bekämpft und ein Fortschreiten der Krankheit hinaus gezögert werden.
Unabhängig von jeglichen Symptomen ist diese Röntgenuntersuchung auch immer erforderlich, wenn man mit seinem Hund im LCD züchten möchte. Dafür muss der Hund jedoch bereits das erste Lebensjahr vollendet haben. Zur Auswertung werden die vom Tierarzt erstellten Röntgenbilder an den vom LCD bestellten Gutachter übersand, welcher den entsprechenden HD-Grad feststellt.
Bei der Begutachtung wird dann einer der folgenden HD-Grade attestiert:
HD-A1 - 2 (HD-0) "frei"
HD-B1 - 2 (HD-1) "Übergangsform"
HD-C1 - 2 (HD-2) "leicht"
HD-D "mittlere HD"
HD-E "schwere HD"
Ein Hund mit leichter HD darf grundsätzlich nur mit einem HD-freien Hund gepaart werden. Hunde mit mittlerer oder schwerer HD werden im LCD generell von der Zucht ausgeschlossen, ebenso Hunde, die vor der Erstellung des Gutachtens bereits an HD operiert wurden. Ebenfalls von der Zucht ausgeschlossen werden Hunde, die auch nach Erstellung eines Gutachtens im zuchtfähigen Bereich an der Hüfte operiert werden müssen, außer wenn nachgewiesen wird, dass die Operation die Folge eines Unfalls war.
Züchtern ist sehr daran gelegen, dass jeweils der komplette Wurf geröntgt wird. So kann sich auch jeder, sei es der "einfache" zukünftige Hundebesitzer oder der interessierte Züchter, ein Bild der Gesundheit sowohl von den Elterntieren als auch von früheren Nachkommen der Hunde machen. Eine Garantie für einen gesunden Nachwuchs ist dies jedoch nicht.
Ellenbogendysplasie (ED):
ED betrifft groß- und schnellwüchsige Hunderassen. Dabei handelt es sich um eine vererbte Entwicklungsstörung des Skelettes. Sie zeigt sich bereits in der späten Wachstumsphase der Jungtiere und äußert sich unter anderem in Steifheit am Morgen oder nach Ruhepausen und in Lahmheit der Vordergliedmaßen, da der Bewegungsumfang des Ellenbogengelenks eingeschränkt ist.
Die Ellenbogendysplasie ist nicht heilbar. Und obgleich die Krankheit lebenslang fortschreitet, kann eine weitgehende Schmerzfreiheit medikamentös erreicht werden.
Zur Zuchtzulassung ist beim LCD auch das Röntgen der Ellenbogen obligatorisch. Da die Ellenbogen in der Regel zeitgleich mit der Hüfte geröntgt werden, nimmt auch hier der vom LCD bestellte Gutachter die Beurteilung entsprechend der folgenden ED-Grade vor:
ED-0 "frei"
ED-I
ED-II
ED-III
Hunde mit ED-II oder ED-III werden generell von der Zucht ausgeschlossen, ebenso Hunde, die vor der Erstellung des Gutachtens bereits an ED operiert wurden. Ebenfalls von der Zucht ausgeschlossen werden Hunde, die auch nach Erstellung eines Gutachtens im zuchtfähigen Bereich an den Ellenbogen operiert werden müssen, außer wenn nachgewiesen wird, dass die Operation die Folge eines Unfalls war.
Den zweiten großen Bereich der rassespezifischen Erkrankungen bilden, wie bereits erwähnt, Augenerkrankungen. Beim Labrador spielen die folgenden Augenkrankheiten eine große Rolle, weswegen sie, wie HD und ED, ebenfalls zuchtrelevant sind:
Generalisierte progressive Retina Atrophie (gPRA):
Die gPRA ist eine vererbbare Augenkrankheit, die im Endstadium immer zur Blindheit führt. Dabei handelt es sich um eine Erkrankung der Netzhaut, in deren Verlauf die Sehsinneszellen zerstört werden. Anzeichen einer gPRA sind erst Nachtblindheit, dann folgt über Anpassungsschwiergigkeiten während der Dämmerung eine immer schlechter werde Sehkraft selbst bei Tageslicht. Oftmals trübt die Linse ein und wird undurchsichtig.
A (normal/clear) - der Hund bekommt keine prcd-PRA und kann die Anlage auch nicht vererben
B (carrier) - der Hund bekommt keine prcd-PRA, kann die Anlage jedoch vererben
C (effectet) - der Hund bekommt prcd-PRA und vererbt die Anlage
Hunde, die nicht durch einen Gentest prcd-PRA getestet sind, dürfen im LCD nur mit Hunden gepaart werden, die prcd-PRA normal sind. Ebenso Hunde, die prcd-PRA carrier oder prcd-PRA affected getestet sind.
Für Hunde, die über die Elterntiere als prcd-PRA normal eingestuft werden können, entfällt der Gentest.
Retinadysplasie (RD):
Die Retinadyplasie ist eine angeborene erbliche Fehlbildung der Netzhaut. Dabei sind Teile der Netzhaut nicht funktionsfähig oder ganz abgelöst. Eine Therapie ist nicht möglich.
Es lassen sich vier Schweregrade der Erkrankung unterscheiden:
1. Grad: An einer Stelle auftretende RD; meist normales Sehvermögen
2. Grad: An mehreren Stellen auftretende RD; meist normales Sehvermögen,
ggf. mit Einschränkungen
3. Grad: Großflächige RD; in der Regel Erblindung
4. Grad: Totale RD; Erblindung
Hunde mit totaler RD werden von der Zucht ausgeschlossen. Alle anderen Formen gelten als nicht erblich und werden somit zur Zucht zugelassen.
Ein entsprechender Augenuntersuchungsbefund, der 24 Monate gültig ist, muss vor jedem Deckakt vorgelegt werden.
Erblicher Katarakt (HC):
Die Katarakt ist eine Trübung der Linse, welche beim Menschen auch als Grauer Star bekannt ist. Ausschlag gebend ist dabei lediglich die Tatsache, dass die Linse getrübt ist. Ursache, Ausmaß und Zeitpunkt der Erkrankung sind bei der Feststellung dem entsprechend irrelevant. Jede Katarakt gilt als erblich, solange nichts anderes nachgewiesen wird. Als andere nachgewiesene Umstände gelten zum Beispiel Unfälle, Stoffwechselerkrankungen oder Entzündungen.
Ein entsprechender Augenuntersuchungsbefund, der 24 Monate gültig ist, muss ebenfalls vor jedem Deckakt vorgelegt werden.